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Handbuch Vorstand und Aufsichtsrat
Handbuch Vorstand und Aufsichtsrat , Das Werk behandelt rechtsbereichsübergreifend, kompakt und praxisnah alle wesentlichen Fragen, die Vorstände und Aufsichtsräte in Aktiengesellschaften, der KGaA und SE betreffen. Der 1. Teil des Werks erörtert die Rechte und Pflichten des Vorstands sowie die Organisations- und Überwachungspflichten des Aufsichtsrats. Ausführungen zur Organhaftung runden den Teil ab. Im 2. Teil werden aus Sicht der Unternehmensleitung einzelne besondere Risikobereiche dargestellt, etwa das Kapitalmarkt- und Aufsichtsrecht, M&A-Transaktionen, Krise und Insolvenz sowie das Steuer- und Kartellrecht. Der 3. Teil behandelt die klassischen GRC-Systeme CMS, RMS und IKS, einerseits mit Blick auf die konkrete Umsetzung aus Sicht des Vorstands, andererseits aus dem Blickwinkel des Aufsichtsrats als Überwachungsorgan. Abgerundet wird der 3. Teil durch ein Kapitel zum Thema ESG. Der 4. Teil erläutert die straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Haftung von Einzelpersonen. Er setzt sich u. a. mit der Untreue gemäß § 266 StGB, Straftaten in der Unternehmenskrise, Bilanz- und Falschangabedelikten sowie der Verletzung der Aufsichtspflicht nach § 130 OWiG auseinander. Der 5. Teil umfasst die straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Haftung von Verbänden. Er thematisiert neben der Unternehmensgeldbuße nach § 30 OWiG insbesondere auch praktische Aspekte der Verteidigungstätigkeit (z.B. den Umgang mit Durchsuchungen und Beschlagnahmen). Der 6. und letzte Teil des Werks behandelt die praxisrelevanten Aspekte der D&O-Versicherung. Die 2. Auflage beinhaltet eigenständige Kapitel zu den Themen Vorstandsanstellungsverträge, Hauptversammlung, Risikomanagementsystem, Internes Kontrollsystem und Environmental Social Governance. Eingearbeitet wurden neben aktueller Rechtsprechung und Literatur u.a. das ARUG II und der DCGK 2022, das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG), das Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) sowie das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen in der Aktiengesellschaft , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 202309, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: RWS-Skript#385#, Redaktion: Ghassemi-Tabar, Nima~Cordes, Malte, Auflage: 23002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 1400, Keyword: Aktienrecht; Aufsichtsrat; Vorstand, Fachschema: Aktiengesellschaft - AG~Deutschland~Gesellschaftsrecht~Vorstand - Vorstandsmitglied, Region: Deutschland, Fachkategorie: Gesellschaftsrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: LII, Seitenanzahl: 1619, Verlag: RWS Verlag, Verlag: RWS Verlag, Verlag: RWS Vlg Kommunikationsforum, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 200, Breite: 130, Höhe: 74, Gewicht: 1778, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783814503851, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0090, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2576713
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Unternehmensführung durch Vorstand und Aufsichtsrat
Unternehmensführung durch Vorstand und Aufsichtsrat , Zum Werk Dieses neue und einzigartige Praxishandbuch erläutert umfassend und tiefgreifend die Rechte und Pflichten, die für die Führung von Unternehmen gelten. Dabei betrachtet das Werk die Rechtslage bei der AG, dient jedoch auch als Erkenntnisquelle für alle anderen Gesellschaftsformen (sog. Spillover-Effekte). Die bei der Führung von Unternehmen zu berücksichtigenden Rechte und Pflichten ergeben sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsquellen. Zu den maßgeblichen Rechtsquellen gehören: Aktienrecht (mit Auswirkungen auf das Gesellschaftsrecht weiterer Rechtsformen wie der GmbH); Kapitalmarktrecht (etwa: MAR, WpHG, WpÜG in Ergänzung zu kapitalmarktorientierten Normen des AktG); Bilanzrecht und Abschlussprüfung (Berichtspflichten des HGB, darunter nichtfinanzielle Berichterstattung und Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289b ff. HGB); Corporate Governance Standards (DCGK, Auswirkungen von Regulierungstechniken wie "Comply or Explain" bei § 161 AktG und bei §§ 289b ff. HGB); Vorgaben und Einflüsse des EU-Rechts (TaxonomieVO, OffenlegungsVO), der Compliance und des neuen Lieferketten- und Hinweisgeberschutzrechts. Aus dieser Vielzahl maßgeblicher Rechtsquellen ergeben sich komplexe, sich vielfach überlagernde und durch Abwägung zu beantwortende Rechtsfragen der Unternehmensführung. Diese Fragen sind aus Sicht der Herausgeber bislang nur unzureichend beantwortet. Vorhandene Handbücher und Kommentierungen konzentrieren sich regelmäßig auf einzelne Gesetze wie AktG, MAR oder WpHG. Das vorliegende Werk wertet die verschiedenen Rechtsquellen aus, stellt ausführlich ihre Beziehungen zueinander dar und bringt sie mit Blick auf die Probleme der Praxis in Ausgleich. Erst die dogmatisch fundierte und gesamthafte Darstellung zeigt auf, welche Pflichtenlagen, Haftungsgefahren und Rechte für das Führungspersonal von Unternehmen bestehen. Auf diese Weise bietet das Werk etwa zu folgenden Problemstellungen fundierte Anleitung: Nachhaltigkeitsentscheidungen von Unternehmen: Mindest- und Höchstmaß; Konflikt zwischen Investorenerwartung, kurz- und langfristiger Unternehmensführung, Handlungsspielräume der Entscheider; Management von (auch unbekannten) Unternehmensrisiken; Umgang mit kommenden (außer-)rechtlichen nationalen und europäischen Anforderungen; Ausschöpfung des unternehmerischen Ermessens trotz rechtlicher Vorgaben und Compliance Management; Besonderheiten bei Unternehmen im Konzern; Rechte und Pflichten bei der Abschlussprüfung; Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten bei Übernahmesituationen und -gerüchten ua öffentlichkeitswirksamen Sachverhalten. Inhalt: Grundsatzfragen der Unternehmensführung und -überwachung Leitung durch den Vorstand Überwachung durch den Aufsichtsrat Organhaftung Aktionäre, Investoren und Intermediäre Transparenz, Abschlussprüfung und Aufsicht Sonderlagen und -formen der Corporate Governance, u.a. Spillover-Effekte auf alle Gesellschaftsformen und Geschäftsführungsorgane Vorteile auf einen Blick neuartiges Werk mit Alleinstellungscharakter praxisbezogene Darstellung Spitzen-Autorenteam Entscheidungshilfen für Vorstand und Aufsichtsrat der AG und Entscheidungsträger anderer Gesellschaftsformen Zielgruppe Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Vorstände und Aufsichtsräte, Geschäftsführung ua, Rechtsabteilungen und Wirtschaftskanzleien, Richterschaft, Praxis, die sich mit Gesellschafts-, Aktien-, Kapitalmarkt- und dem Bilanzrecht sowie mit Corporate Governance befasst. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Krempel, Annika: Finanzen verstehen
Finanzen verstehen , Finanzthemen leicht und verständlich Geldanlage, Steuern oder Versicherungen - alles Themen, mit denen die meisten sich nur recht ungern befassen. Ein gewisses Grundverständnis dieser Finanzthemen zu haben, ist jedoch nicht verkehrt. Infografiken helfen dabei schwieriges Wissen leichter zu verstehen. In sechs Kapiteln führt Sie der Ratgeber der Stiftung Warentest mithilfe von anschaulichem Material durch die Grundlagen der Geldanlage, Altersvorsorge, Versicherungen, Immobilien, Steuern, Einkaufen und Reisen. Finden Sie hier Antworten auf jede Menge Finanzfragen, die Ihnen im Alltag begegnen. Die 100 besten Abbildungen visualisieren komplexe Inhalte, damit auch Finanzanfänger diese verstehen. Soll ich mein Geld an der Börse anlegen? Wie kann ich Steuern sparen? Welche Versicherungen benötige ich wirklich, welche kann ich mir sparen? Unter welchen Voraussetzungen kann ich früher in Rente gehen? Das Thema Nachhaltigkeit ist auch in diesem Leitfaden präsent. Von grünen Fonds über nachhaltige Versicherungen bis hin zu CO2-sparenden Elektroautos. Geld anlegen und sparen: Aktien, Tagesgeld oder Gold? Wie Geldanlage einfach funktioniert und was Sie dafür wissen müssen Entspannt vorsorgen: Gegen Geldsorgen im Ruhestand. Wie viel es an Rente gibt und wie Sie zusätzlich dafür sparen können Stets passend versichert: In jeder Lebenslage sind andere Verträge wichtig Immobilien mieten und kaufen: Wie Sie sich den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen können Einfach Steuern sparen: Viele tägliche Ausgaben reduzieren die Steuerschuld , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Kann Beirat Eigentümerversammlung einberufen?
Kann Beirat Eigentümerversammlung einberufen? Ja, in der Regel kann der Beirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Eigentümerversammlung einberufen, wenn dies in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung vorgesehen ist. Der Beirat hat jedoch keine uneingeschränkte Befugnis zur Einberufung einer Eigentümerversammlung und sollte sich an die festgelegten Regeln und Verfahren halten. Es ist wichtig, dass der Beirat die anderen Eigentümer über die Einberufung der Versammlung informiert und sicherstellt, dass alle rechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Letztendlich sollte der Beirat in enger Abstimmung mit dem Verwalter oder dem Verwaltungsbeirat handeln, um eine reibungslose Organisation der Eigentümerversammlung zu gewährleisten.
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Wer kann einberufen werden?
Einberufen werden können Personen, die zu einer bestimmten Veranstaltung, Sitzung oder Versammlung eingeladen werden. Dies kann beispielsweise in beruflichen Kontexten wie Meetings oder Konferenzen der Fall sein. Auch in politischen Gremien oder Vereinen können Mitglieder einberufen werden, um wichtige Entscheidungen zu treffen oder über bestimmte Themen zu diskutieren. Generell kann jeder, der zu einer bestimmten Zusammenkunft oder Aktivität benötigt wird, einberufen werden. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass alle relevanten Personen anwesend sind und wichtige Entscheidungen gemeinsam getroffen werden können.
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Wer kann eine Mitgliederversammlung einberufen?
Eine Mitgliederversammlung kann in der Regel vom Vorstand oder Präsidium eines Vereins einberufen werden. Dies ist in der Satzung des Vereins festgelegt. In manchen Fällen können auch die Mitglieder selbst eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn eine bestimmte Anzahl an Mitgliedern dies verlangt. Es ist wichtig, dass die Einberufung der Mitgliederversammlung fristgerecht und ordnungsgemäß erfolgt, damit alle Mitglieder die Möglichkeit haben, daran teilzunehmen und ihre Stimme abzugeben. Die Mitgliederversammlung ist ein wichtiges Organ eines Vereins, in dem wichtige Entscheidungen getroffen und die Vereinsführung kontrolliert werden kann.
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Warum wurden die Generalstände einberufen?
Die Generalstände wurden im Jahr 1789 in Frankreich einberufen, um die Finanzkrise des Landes zu lösen. Die Regierung war bankrott und brauchte dringend neue Einnahmen, um ihre Schulden zu begleichen. Die Generalstände bestanden aus Vertretern des Adels, des Klerus und des dritten Standes, die über die Besteuerung und andere wichtige politische Fragen berieten. Letztendlich führten die Diskussionen und Konflikte innerhalb der Generalstände zur französischen Revolution.
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Wer hat die Generalstände einberufen?
Die Generalstände wurden vom französischen König einberufen, um die Zustimmung der Vertreter des Adels, des Klerus und des Dritten Standes zu wichtigen politischen Entscheidungen zu erhalten. Die Generalstände waren eine Versammlung der drei Stände, die erstmals im Jahr 1302 einberufen wurden. Sie spielten eine wichtige Rolle in der französischen Politik und wurden in entscheidenden Momenten der Geschichte einberufen, um über Steuerfragen und andere politische Angelegenheiten zu beraten. Die letzte Einberufung der Generalstände fand im Jahr 1789 statt, kurz vor der französischen Revolution.
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Wer darf eine Eigentümerversammlung einberufen?
Eine Eigentümerversammlung darf in der Regel vom Verwalter oder von einem Teil der Eigentümer einberufen werden. In der Regel muss die Einladung zur Eigentümerversammlung mindestens zwei Wochen im Voraus erfolgen und alle Eigentümer müssen darüber informiert werden. Es ist wichtig, dass die Einberufung ordnungsgemäß und transparent erfolgt, um sicherzustellen, dass alle Eigentümer die Möglichkeit haben, an der Versammlung teilzunehmen und ihre Stimme abzugeben. Es ist ratsam, die genauen Regelungen zur Einberufung von Eigentümerversammlungen in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung zu überprüfen, da diese je nach Wohnanlage variieren können.
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Wer kann weg Versammlung einberufen?
Wer kann eine Versammlung einberufen? In der Regel kann eine Versammlung von verschiedenen Personen oder Gruppen einberufen werden, je nach Kontext. In Unternehmen kann die Geschäftsleitung, der Vorstand oder die Aktionäre eine Versammlung einberufen. In Vereinen können dies der Vorstand oder die Mitglieder tun. In politischen Organisationen können Parteiführer oder Mitglieder eine Versammlung einberufen. Generell ist es wichtig, dass die Einberufung einer Versammlung gemäß den entsprechenden Regeln und Satzungen erfolgt.
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Wer kann außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen?
Die außerordentliche Mitgliederversammlung kann in der Regel vom Vorstand, Aufsichtsrat oder einer bestimmten Anzahl von Mitgliedern einberufen werden. In vielen Fällen ist es auch möglich, dass ein Notar oder ein Gericht die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung veranlasst. Es ist wichtig, dass die Einberufung gemäß den Satzungsvorgaben und gesetzlichen Bestimmungen erfolgt, um die Gültigkeit der Versammlung sicherzustellen. Die außerordentliche Mitgliederversammlung dient in der Regel dazu, über wichtige Angelegenheiten zu entscheiden, die nicht bis zur nächsten regulären Versammlung warten können.
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